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Häufig gestellte Fragen

In den letzten Jahren in Deutschland werden die Auftragslage der Unternehmen schlechter. Das bedeutet nicht, dass die Auftragsmenge weniger wird sondern die Planungszeiten werden verkürzt und durch die  Internettechnologie werden noch mehr Angebote reingeholt. Dadurch wechseln die Auftraggebern sehr häufig ihre Lieferanten. Je nach dem ändert sich Auftragszeiten nicht länger als 3 Monate. Da man nicht langfristig sehen kann, werden die Zeitarbeitskräfte noch relevanter.

Unter Equal Pay („Gleiche Bezahlung“) versteht man in der Arbeitnehmerüberlassung die Forderung, einem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher ein Arbeitsentgelt in gleicher Höhe zu zahlen wie einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers. Damit unterscheidet sich Equal Pay von Equal Treatment. Equal Treatmentbedeutet die Gleichbehandlung von Leiharbeiter und Stammmitarbeiter, z. B. bei Prämien, Urlaubsansprüchen aber auch Zugang zu Kantine und Nutzung von Einrichtungen wie Betriebskindergarten.

Zeitarbeit ist eine Beschäftigungsform, die Unternehmen dabei unterstützt, flexibel zu bleiben und rasch auf verschiedene wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren. Die Zeitarbeitnehmer profitieren, indem sie einen schnellen Einstieg in den Arbeitsmarkt finden, ihre Kenntnisse erweitern und ihre beruflichen Chancen verbessern. Sie arbeiten stets dort, wo ihre Qualifikationen wirklich benötigt werden.

Die Zeitarbeitnehmer sind fest bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt und werden von diesem entlohnt. Dennoch arbeiten sie in einem anderen Unternehmen – dem Kunden- oder Einsatzunternehmen. Das Kundenunternehmen schließt einen Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen über eine “Arbeitnehmerüberlassung” ab. Diese Konstellation – Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzunternehmen – wird als Dreiecksverhältnis bezeichnet.

Die Zeitarbeitnehmer sind fest bei ihrem Zeitarbeitsunternehmen angestellt, ihr Arbeitsverhältnis und ihre Entlohnung unterliegen den Regelungen des BAP/DGB-Tarifvertrags. Sie haben ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sowie Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, in einsatzfreien Zeiten und während ihres Urlaubs. Das Zeitarbeitsunternehmen sucht passende Einsatz- und Arbeitsorte für die Zeitarbeitnehmer, kümmert sich um ihre Qualifizierung und Weiterbildung und vermittelt sie häufig in eine Anstellung beim Kundenunternehmen.

Zeitarbeitnehmer arbeiten in Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen in Deutschland, darunter die Metall- und Elektroindustrie, die Dienstleistungsbranche und das verarbeitende Gewerbe.

Zusammengefasst ist Zeitarbeit:

  • Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Unterliegt dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht
  • Kein spezifisches Kündigungsrecht
  • Tarifbindung
  • Feste Entlohnung – auch bei Nicht-Einsatz
  • Umfasst eine Bandbreite von Hilfsarbeitern bis hin zu Controllern
  • Ein Weg aus der Arbeitslosigkeit
  • Ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt
  • Eine eigenständige Branche

Die Tarifverträge setzen Mindestarbeitsbedingungen fest. Die wichtigsten Regelungen, die in den DGB-Tarifverträgen festgelegt sind, können Sie hier nachlesen.

Der BAP und seine Rechtsvorgänger sowie die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB – derzeit aus acht Einzelgewerkschaften bestehend – haben erstmals im Jahr 2003 ein bundesweit geltendes mehrgliedriges Tarifwerk für die Zeitarbeit abgeschlossen. Das Tarifwerk besteht aus den folgenden Tarifverträgen:

  • Manteltarifvertrag (MTV – BAP)
  • Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV – BAP)
  • Entgelttarifvertrag (ETV – BAP)
  • elf Branchenzuschlagstarifverträge (TV – BZ)

Flexibilität und Sicherheit

Die DGB-Tarifverträge regeln Mindestbedingungen für Zeitarbeitnehmer in Deutschland. Das Kernstück ist ein flexibles Arbeitszeitkonto, das mit einem stabilen Einkommen verbunden ist. Grundlage ist die mit dem Arbeitnehmer vereinbarte monatliche Arbeitszeit (Sollarbeitszeit), die in der Regel zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche liegt. Der Arbeitnehmer hat gemäß § 11 Absatz 4 Satz 2 AÜG immer einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung, unabhängig davon, ob die monatliche Sollarbeitszeit über- oder unterschritten wird. Die über- oder unterschrittenen Stunden werden als Plus- oder Minusstunden in das Arbeitszeitkonto eingetragen. Plusstunden können durch Freizeit oder Geld ausgeglichen werden. Es ist aber auch möglich, Nichteinsatzzeiten durch Minusstunden im Arbeitszeitkonto auszugleichen und so die Beschäftigung der Arbeitnehmer zu sichern. Dieses System garantiert den Arbeitnehmern einen kontinuierlichen, stabilen Lohn. Die hohe Flexibilität erleichtert die Planung von Kundeneinsätzen.

Weitere wesentliche Regelungen

Auf die Mitarbeiter, die unter den Geltungsbereich der Tarifverträge fallen, sind in der Regel allein die Arbeits- und Entgeltbedingungen der DGB-Tarifverträge anwendbar. Neben dem stabilen Einkommen des Arbeitnehmers und dem Arbeitszeitkonto umfassen diese Regelungen unter anderem:

  • ein neunstufiges Entgeltsystem, das durch Erfahrungszuschläge ergänzt wird
  • eine individuelle vertragliche Arbeitszeit je nach Vereinbarung
  • Regelungen zu Mehrarbeits-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen
  • Regelungen zur Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Jahresurlaub, gestaffelt von 24-30 Arbeitstagen, abhängig von der jeweiligen Beschäftigungsdauer
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld, dessen Höhe nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt ist

Die Stundenentgelte des DGB-Tarifwerkes können Sie in der Entgelttabelle nachlesen.

Das DGB-Tarifwerk wurde zuletzt durch das Verhandlungsergebnis vom 30.11.2016 geändert. Alle Bestandteile des DGB-Tarifvertragswerkes finden Sie hier.

Zeitarbeitnehmer sind üblicherweise an verschiedenen Standorten in unterschiedlichen Kundenbetrieben tätig, was unterschiedliche Arbeitsbedingungen mit sich bringt. Dies stellt besondere Anforderungen an ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Gemeinsame Verantwortung von Zeitarbeitsunternehmen und Kunden

Das Zeitarbeitsunternehmen hat als Arbeitgeber eine grundlegende Verpflichtung zur Fürsorge für seine Mitarbeiter, einschließlich der Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Da der Zeitarbeitnehmer jedoch seine Tätigkeit im Betrieb des Kunden gemäß dessen Anweisungen ausführt, kann der Arbeitgeber nur begrenzt Einfluss auf den Arbeitsablauf vor Ort nehmen. Infolgedessen unterliegt die Arbeit des Zeitarbeitnehmers den geltenden öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften des Kundenbetriebs. Dies führt zu einer gemeinsamen Verantwortung von Zeitarbeitsunternehmen und Kunden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Kunde vor Ort die praktischen Maßnahmen zum Arbeitsschutz umsetzt, während das Zeitarbeitsunternehmen hauptsächlich die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch den Kunden überwacht und kontrolliert.

Aufklärungs- und Informationspflichten

Sowohl der Personaldienstleister als auch das Kundenunternehmen sind dafür verantwortlich, dass die Zeitarbeitnehmer über die Arbeitsschutzbestimmungen am Einsatzort informiert werden. Sie müssen über spezifische Risiken und notwendige Schutzmaßnahmen informiert werden. Es ist erforderlich, dass die Zeitarbeitnehmer arbeitsplatzbezogen unterrichtet werden, um Anweisungen zum Arbeitsschutz richtig zu verstehen, Gesundheitsrisiken zu erkennen und sich sicherheitsgerecht zu verhalten.

Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften

Zu den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften gehören unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Vorschriften zum Arbeitszeit- und Gesundheitsschutz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), die Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV) und andere. Das Zeitarbeitsunternehmen muss bei der Organisation seiner Betriebsabläufe bestimmte Kriterien gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften berücksichtigen, darunter die Ernennung von Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Sicherheit sowie die Schulung von Vorgesetzten und Arbeitnehmern.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) stellt umfassendes Informationsmaterial zur Arbeitssicherheit sowie praktische Hilfsmittel wie Formulare und Mustertexte speziell für die Zeitarbeit zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Zeitarbeitsbranche finden Sie auf der Informationsseite der VBG: Link